Eine Person, die in den Niederlanden gearbeitet, Einkommen erzielt und Steuern gezahlt hat, ist verpflichtet, jährlich eine Einkommenserklärung abzugeben. Diese Erklärung enthält das erzielte Einkommen, die gezahlten Steuern und die je nach persönlichen Umständen geltenden Abzüge. Sobald die Steuerbehörden die Erklärung bearbeitet haben, treffen sie eine Entscheidung über die Höhe der zu viel gezahlten oder fälligen Steuern.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel 3 bis 4 Monate, die endgültige Entscheidungsfrist hängt jedoch von der niederländischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Ein Service, der dabei hilft, zuvor eingereichte Steuererklärungen zu korrigieren. Dadurch kann der erstattungsfähige Betrag erhöht oder die bestehende Schuld reduziert werden. Um sicherzustellen, dass der korrekte Betrag berechnet wird, ist es notwendig, die eingereichte Erklärung zu korrigieren.
Erforderliche Unterlagen für die Anpassung der Erklärung:
Bearbeitungszeit: es dauert 6 Monate, aber die endgültige Entscheidung hängt von der niederländischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Eine Null-Erklärung ist eine Einkommensteuererklärung, die abgegeben wird, wenn Sie im entsprechenden Steuerjahr kein Einkommen in den Niederlanden erzielt haben. Diese Erklärung kann auch abgegeben werden, wenn Sie keine Einkommensteuer gezahlt haben oder keine Rückerstattung erfolgt.
Wenn Sie von der niederländischen Steuerbehörde eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommenserklärung erhalten haben, sind Sie verpflichtet, diese bis zum festgelegten Termin einzureichen - auch dann, wenn Sie kein Einkommen erzielt haben.
Wichtig! Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung wird ein Bußgeld ab 385 EUR fällig.
Achtung! Wenn Sie Einkünfte bezogen und diese nicht oder zu wenig versteuert haben, müssen Sie den fälligen Betrag nachzahlen.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: es dauert 3-4 Monate, aber die endgültige Entscheidung hängt von der niederländischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet) sind Personen, die in den Niederlanden arbeiten und Einkommenssteuern zahlen, verpflichtet, eine Pflichtkrankenversicherung abzuschließen. Wenn Sie in dieser Versicherung versichert waren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung ändert sich jedes Jahr und hängt von Ihrem Jahreseinkommen ab. Im Jahr 2023 betrug die Entschädigung zum Beispiel 154 EUR pro Monat, wenn das Jahreseinkommen 39.000 EUR nicht überstieg.
Erforderliche Unterlagen für die Entschädigung:
Wichtig! Sämtliche Unterlagen für die Abfindung 2025 müssen bis zum 01.09.2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Anträge müssen bis zum 15.08.2026 bei uns eingehen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt.
Bearbeitungszeit: es dauert 3-4 Monate, bis Sie eine Entschädigung erhalten, aber die endgültige Entscheidungsfrist hängt von der niederländischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Entschädigungsbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Kinderbijslag ist ein in den Niederlanden gezahltes Kindergeld, das Eltern, die Kinder unter 18 Jahren großziehen, finanziell unterstützt.
Um in den Niederlanden Kindergeld (Kinderbijslag) zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Leistungshöhe: die Leistungen werden vierteljährlich ausgezahlt und hängen vom Alter des Kindes ab.
Diese Beträge werden von der niederländischen Sozialversicherungsbank (SVB) geregelt und können sich je nach wirtschaftlicher Lage jährlich ändern. Ab Oktober 2024 betragen die genehmigten Beträge:
Wenn Sie in Ihrem Heimatland Kindergeld erhalten, wird dieser Betrag von der Kinderbijslag-Leistung abgezogen und Sie erhalten nur die Differenz.
Für den Bezug der Leistung erforderliche Unterlagen:
Wichtig! Sie können in den Niederlanden nur Kindergeld für das vergangene Jahr beantragen. Ein Antrag auf Leistungen für frühere Zeiträume ist nicht mehr möglich.
Bearbeitungszeit: es dauert 2 bis 12 Monate, bis die Leistung bewilligt wird, die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim niederländischen Sozialversicherungsträger.
Servicegebühr: 140 EUR (inkl. MwSt.), unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Das Formular U1 (früher bekannt als Formular E 301) ist eine Bescheinigung, die Beschäftigungszeiten in den Niederlanden ausweist. Es ist wichtig, um den Beschäftigungsverlauf zu überprüfen und nach der Arbeit in den Niederlanden Arbeitslosen- oder Sozialleistungen im Heimatland der betreffenden Person zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Formulars U1:
Bearbeitungszeit: ca. 4 Monate.
Servicegebühr: 45 EUR (inkl. MwSt.).
BSN ist die Sozialversicherungsnummer in den Niederlanden. Sie ist wichtig, wenn Sie möchten, dass das Finanzamt auf Grundlage der Angaben Ihres Ehepartners zusätzliche Steuervorteile gewährt, beispielsweise um Ihre Krankenversicherungsentschädigung zu erhöhen.
Erforderliche Dokumente:
Bearbeitungszeit: 3-6 monate.
Servicegebühr: 67 EUR (inkl. MwSt.).
Eine Person, die in den Niederlanden gearbeitet, Einkommen erzielt und Steuern gezahlt hat, ist verpflichtet, jährlich eine Einkommenserklärung abzugeben. Diese Erklärung enthält das erzielte Einkommen, die gezahlten Steuern und die je nach persönlichen Umständen geltenden Abzüge. Sobald die Steuerbehörden die Erklärung bearbeitet haben, treffen sie eine Entscheidung über die Höhe der zu viel gezahlten oder fälligen Steuern.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel 3 bis 4 Monate, die endgültige Entscheidungsfrist hängt jedoch von der niederländischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Ein Service, der dabei hilft, zuvor eingereichte Steuererklärungen zu korrigieren. Dadurch kann der erstattungsfähige Betrag erhöht oder die bestehende Schuld reduziert werden. Um sicherzustellen, dass der korrekte Betrag berechnet wird, ist es notwendig, die eingereichte Erklärung zu korrigieren.
Erforderliche Unterlagen für die Anpassung der Erklärung:
Bearbeitungszeit: es dauert 6 Monate, aber die endgültige Entscheidung hängt von der niederländischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Eine Null-Erklärung ist eine Einkommensteuererklärung, die abgegeben wird, wenn Sie im entsprechenden Steuerjahr kein Einkommen in den Niederlanden erzielt haben. Diese Erklärung kann auch abgegeben werden, wenn Sie keine Einkommensteuer gezahlt haben oder keine Rückerstattung erfolgt.
Wenn Sie von der niederländischen Steuerbehörde eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommenserklärung erhalten haben, sind Sie verpflichtet, diese bis zum festgelegten Termin einzureichen - auch dann, wenn Sie kein Einkommen erzielt haben.
Wichtig! Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung wird ein Bußgeld ab 385 EUR fällig.
Achtung! Wenn Sie Einkünfte bezogen und diese nicht oder zu wenig versteuert haben, müssen Sie den fälligen Betrag nachzahlen.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: es dauert 3-4 Monate, aber die endgültige Entscheidung hängt von der niederländischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet) sind Personen, die in den Niederlanden arbeiten und Einkommenssteuern zahlen, verpflichtet, eine Pflichtkrankenversicherung abzuschließen. Wenn Sie in dieser Versicherung versichert waren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung ändert sich jedes Jahr und hängt von Ihrem Jahreseinkommen ab. Im Jahr 2023 betrug die Entschädigung zum Beispiel 154 EUR pro Monat, wenn das Jahreseinkommen 39.000 EUR nicht überstieg.
Erforderliche Unterlagen für die Entschädigung:
Wichtig! Sämtliche Unterlagen für die Abfindung 2025 müssen bis zum 01.09.2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Anträge müssen bis zum 15.08.2026 bei uns eingehen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt.
Bearbeitungszeit: es dauert 3-4 Monate, bis Sie eine Entschädigung erhalten, aber die endgültige Entscheidungsfrist hängt von der niederländischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Entschädigungsbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Kinderbijslag ist ein in den Niederlanden gezahltes Kindergeld, das Eltern, die Kinder unter 18 Jahren großziehen, finanziell unterstützt.
Um in den Niederlanden Kindergeld (Kinderbijslag) zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Leistungshöhe: die Leistungen werden vierteljährlich ausgezahlt und hängen vom Alter des Kindes ab.
Diese Beträge werden von der niederländischen Sozialversicherungsbank (SVB) geregelt und können sich je nach wirtschaftlicher Lage jährlich ändern. Ab Oktober 2024 betragen die genehmigten Beträge:
Wenn Sie in Ihrem Heimatland Kindergeld erhalten, wird dieser Betrag von der Kinderbijslag-Leistung abgezogen und Sie erhalten nur die Differenz.
Für den Bezug der Leistung erforderliche Unterlagen:
Wichtig! Sie können in den Niederlanden nur Kindergeld für das vergangene Jahr beantragen. Ein Antrag auf Leistungen für frühere Zeiträume ist nicht mehr möglich.
Bearbeitungszeit: es dauert 2 bis 12 Monate, bis die Leistung bewilligt wird, die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim niederländischen Sozialversicherungsträger.
Servicegebühr: 140 EUR (inkl. MwSt.), unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Das Formular U1 (früher bekannt als Formular E 301) ist eine Bescheinigung, die Beschäftigungszeiten in den Niederlanden ausweist. Es ist wichtig, um den Beschäftigungsverlauf zu überprüfen und nach der Arbeit in den Niederlanden Arbeitslosen- oder Sozialleistungen im Heimatland der betreffenden Person zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Formulars U1:
Bearbeitungszeit: ca. 4 Monate.
Servicegebühr: 45 EUR (inkl. MwSt.).
BSN ist die Sozialversicherungsnummer in den Niederlanden. Sie ist wichtig, wenn Sie möchten, dass das Finanzamt auf Grundlage der Angaben Ihres Ehepartners zusätzliche Steuervorteile gewährt, beispielsweise um Ihre Krankenversicherungsentschädigung zu erhöhen.
Erforderliche Dokumente:
Bearbeitungszeit: 3-6 monate.
Servicegebühr: 67 EUR (inkl. MwSt.).