Eine Person, die in Dänemark gearbeitet, Einkommen erzielt und Steuern gezahlt hat, ist verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Einkommensteuererklärung spiegelt das erzielte Einkommen, die gezahlten Steuern und die relevanten Abzüge wider, die je nach persönlichen Umständen angewendet werden. Wenn die dänische Steuerbehörde eine für Sie ungünstige Entscheidung getroffen hat, können Sie eine Erklärungsänderung beantragen.
Die Höhe der Steuerrückerstattung hängt von Ihrem Einkommen, den gezahlten Steuern, dem Steuersystem, der Dauer Ihrer Arbeit im Ausland und anderen Faktoren ab. Es ist wichtig zu beachten, dass der endgültige Rückerstattungsbetrag von den dänischen Steuerbehörden festgelegt wird und nur die zu viel gezahlten Einkommenssteuern zurückerstattet werden können.
Der Erhalt einer Steuererstattung hat keinen Einfluss auf Ihre zukünftigen Anspruch zu Sozialleistungen oder Rentenansprüchen. Unabhängig davon, ob Sie eine Steuererstattung erhalten haben, behalten Sie weiterhin das Recht, im Ausland zu arbeiten, eine Rente zu beziehen und andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Sie können eine Steuererstattung beantragen, selbst wenn Sie nur für wenige Monate gearbeitet haben, beispielsweise bei einem befristeten oder saisonalen Arbeitsvertrag.
Sie erhalten das Geld auf ein bei NemKonto registriertes Bankkonto. NemKonto ist ein System, das von dänischen Behörden für Zahlungen an Einwohner verwendet wird. Wenn Sie ein neues Konto im NemKonto-System aktivieren möchten, beantragen Sie dessen Aktivierung.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Um zu klären, ob Sie eine Erklärung abgeben müssen, wenden Sie sich am besten an unsere Spezialisten.
Das Steuerrückerstattungsverfahren kann auch eingeleitet werden, wenn Sie nicht alle erforderlichen Dokumente oder Logins haben. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen beim Zusammenstellen der fehlenden Dokumente.
Die Gebühr ist abhängig von der gewählten Dienstleistung. Um die Kosten einer bestimmten Dienstleistung zu erfahren, wählen Sie bitte aus der folgenden Liste:
> Erstattung der Einkommensteuer
> Änderung der Erklärung
> Antrag auf Urlaubsgeld
> Aktivierung des Bankkontos
> Abmeldung und Aktualisierung der Adresse
> Kindergeld
Wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben, können Sie diese für die letzten 5 Jahre beantragen. Wenn die Steuererklärung jedoch bereits abgegeben wurde, ist eine Änderung für die letzten 3 Jahre möglich.