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Dienstleistungen für Personen, die in Deutschland beschäftigt waren

Erstattung der Einkommensteuer

Wer in Deutschland gearbeitet, Einkommen bezogen und Steuern gezahlt hat, ist verpflichtet, jährlich eine Einkommenserklärung abzugeben. In dieser Erklärung sind die erhaltenen Einkünfte, gezahlten Einkommens-, Sozial- und Kirchensteuern sowie die je nach persönlichen Umständen anfallenden Abzüge aufgeführt. Sobald die Steuerbehörde die Erklärung bearbeitet hat, entscheidet sie über die Höhe der zu viel gezahlten oder zu zahlenden Steuern.

Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:

Die Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer, die jedem Arbeitnehmer zugeteilt wird, der in Deutschland zu arbeiten beginnt. Die Nummer finden Sie in einem Schreiben des deutschen Finanzamts, auf der Lohnsteuerbescheinigung, einer Lohnabrechnung oder einem anderen arbeitsbezogenen Dokument.
Beispiel:
Lohnsteuerbescheinigungsformular - ein jährliches Dokument, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird und Informationen über das Gesamteinkommen und die gezahlten Steuern enthält.
Eine Lohnabrechnung ist ein Dokument, das zusammen mit dem Gehalt bereitgestellt wird und Einzelheiten über das erhaltene Einkommen und die gezahlten Steuern enthält. Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, müssen Sie für jedes Beschäftigungsverhältnis für jedes Steuerjahr die letzte Lohnabrechnung vorlegen.
Beispiel:
Um den Prozess der Steuerrückerstattung zu starten und zusätzliche Vorteile zu erhalten, müssen Sie eine Bescheinigung EU/EWR von Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen. Dieses Formular kann nur für EU-Bürger ausgestellt werden und weist das in Ihrem Heimatland erhaltene Einkommen aus.
Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, benötigen wir einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (mit Unterschrift), um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu bestätigen.
    Wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen, kann sich die Vorlage dieser Dokumente auf die Höhe Ihrer Rückerstattung auswirken:
  • Der Mietvertrag, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • mietrechnungen, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • nachweis über Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstelle aus privaten Mitteln;
  • versicherungspolicen oder Zahlungsbelege im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle (einschließlich Lebensversicherungen);
  • dokumente zum Nachweis von Kosten für die berufliche Weiterbildung (Seminare, Schulungen, Sprachkurse usw.), die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden;
  • dokumente zum Nachweis des Kaufs von für die Arbeit erforderlichen Geräten und Werkzeugen, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden.

Bearbeitungszeit: die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel 3-6 Monate. Die endgültige Prozessdauer hängt jedoch von der deutschen Steuerbehörde ab.

Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.

Einkommensteuererklärung ohne Erstattung

Einkommensteuererklärung ohne Erstattung ist eine Einkommenserklärung, die Informationen darüber enthält, dass Sie in einem bestimmten Jahr in Deutschland weder Einkommensteuer gezahlt noch zu viel gezahlt haben.

Personen, die von der deutschen Steuerbehörde eine Mitteilung erhalten haben, in der sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, müssen diese bis zum angegebenen Datum einreichen. Personen, die der Steuerklasse 3, 5 oder 6 angehören, sollten ihre Steuererklärung auch ohne Aufforderung durch das Finanzamt einreichen. Darüber hinaus sollten Personen, die Kindergeld beantragen möchten, in Deutschland bezogene Einkünfte angeben.

Wichtig! Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird je nach Sachverhalt eine Geldbuße von 100 EUR bis 25.000 EUR fällig.

Achtung! Wenn Sie Einkünfte bezogen und diese nicht oder zu wenig versteuert haben, müssen Sie den fälligen Betrag nachzahlen.

Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:

Die Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer, die jedem Arbeitnehmer zugeteilt wird, der in Deutschland zu arbeiten beginnt. Die Nummer finden Sie in einem Schreiben des deutschen Finanzamts, auf der Lohnsteuerbescheinigung, einer Lohnabrechnung oder einem anderen arbeitsbezogenen Dokument.
Beispiel:
Lohnsteuerbescheinigungsformular - ein jährliches Dokument, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird und Informationen über das Gesamteinkommen und die gezahlten Steuern enthält.
Eine Lohnabrechnung ist ein Dokument, das zusammen mit dem Gehalt bereitgestellt wird und Einzelheiten über das erhaltene Einkommen und die gezahlten Steuern enthält. Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, müssen Sie für jedes Beschäftigungsverhältnis für jedes Steuerjahr die letzte Lohnabrechnung vorlegen.
Beispiel:
Um den Prozess der Steuerrückerstattung zu starten und zusätzliche Vorteile zu erhalten, müssen Sie eine Bescheinigung EU/EWR von Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen. Dieses Formular kann nur für EU-Bürger ausgestellt werden und weist das in Ihrem Heimatland erhaltene Einkommen aus.
Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, benötigen wir einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (mit Unterschrift), um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu bestätigen.
    Wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen, kann sich die Vorlage dieser Dokumente auf die Höhe Ihrer Rückerstattung auswirken:
  • Der Mietvertrag, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • mietrechnungen, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • nachweis über Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstelle aus privaten Mitteln;
  • versicherungspolicen oder Zahlungsbelege im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle (einschließlich Lebensversicherungen);
  • dokumente zum Nachweis von Kosten für die berufliche Weiterbildung (Seminare, Schulungen, Sprachkurse usw.), die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden;
  • dokumente zum Nachweis des Kaufs von für die Arbeit erforderlichen Geräten und Werkzeugen, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden.

Bearbeitungszeit: es dauert 3-6 Monate, aber die endgültige Entscheidung hängt von der deutschen Steuerbehörde ab.

Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).

Kindergeld

Kindergeld ist eine Leistung für Eltern, die derzeit in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben. Es gilt für Eltern mit Kindern, die in einem EU-Land leben, solange sie unter 25 Jahre alt sind und eine Schule oder Universität besuchen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Leistungshöhe: 250 EUR monatlich (Stand 2024). Wenn Sie in Ihrem Heimatland Kindergeld erhalten, wird dieser Betrag abgezogen und die deutsche Familienkasse zahlt nur die Differenz.

Wichtig! Nach der Antragstellung auf Kindergeld sind Sie verpflichtet, uns Änderungen Ihres Familienstands, Ihres Wohnsitzes im In- oder Ausland sowie Änderungen bezüglich Ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland mitzuteilen. Unterlassen Sie diese Mitteilungen, kann es zu Überzahlungen kommen, die an die Familienkasse zurückgezahlt werden müssen.

Erforderliche Dokumente:

Wenn Sie die internationale Version des Dokuments (Formular B) anfordern, ist eine Übersetzung oder Beglaubigung durch ein Übersetzungsbüro nicht erforderlich.
Wenn Sie die internationale Version des Dokuments (Formular A) anfordern, ist eine Übersetzung oder Beglaubigung durch ein Übersetzungsbüro nicht erforderlich.
Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausstellt. Sie enthält die von der Familienkasse benötigten Angaben.
Beispiel:

Wichtig! Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung entfällt jedoch, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind und Ihren Wohnsitz nachweisen können (z. B. durch einen Mietvertrag, Stromrechnungen usw.).

Wichtig! Kindergeld wird für die letzten 6 Monate vor dem Datum der Antragstellung bei der Familienkasse gezahlt.

Bearbeitungszeit: es dauert 3 bis 6 Monate, bis die Leistung bewilligt wird, die endgültige Entscheidung hängt jedoch von der deutschen Familienkasse ab.

Servicegebühr: 150 EUR (inkl. MwSt.) für ein Kind und 96 EUR (inkl. MwSt.) für jedes weitere Kind.

Die Gebühr für den Datenaktualisierungsdienst beträgt 50 EUR (inkl. MwSt.).

Kindergeld (prozessaktualisierung)

In regelmäßigen Abständen prüft die Familienkasse, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld noch erfüllt sind. Empfänger sind dazu verpflichtet, ihre Daten durch Ausfüllen des Fragebogens zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld zu aktualisieren. Der Fragebogen sollte innerhalb von sieben Wochen eingereicht werden.

Erforderliche Dokumente:

Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausstellt. Sie enthält die von der Familienkasse benötigten Angaben.
Beispiel:

Bearbeitungszeit: 2-3 monate.

Servicegebühr: 50 EUR (inkl. MwSt.).

Aufhebung von Verpflichtungserklärungen und Bußgeldern (für Personen, die im betreffenden Jahr nicht in Deutschland gearbeitet haben)

Personen, die eine Erinnerung zur Erklärung ihrer Einkünfte erhalten haben, im betreffenden Jahr jedoch nicht in Deutschland gearbeitet haben, können die Befreiung von dieser Verpflichtung und eventuell anfallenden Bußgeldern beantragen. Sie sollten die in der Erinnerung angegebene Frist einhalten.

Bußgelder für verspätetes Einreichen der Erklärung können zwischen 100 und 500 EUR liegen und können höher sein.

Alle erforderlichen Unterlagen werden dem Finanzamt vorgelegt, um Bußgelder zu vermeiden und die Verpflichtung zu beseitigen.

Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:

Die Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer, die jedem Arbeitnehmer zugeteilt wird, der in Deutschland zu arbeiten beginnt. Die Nummer finden Sie in einem Schreiben des deutschen Finanzamts, auf der Lohnsteuerbescheinigung, einer Lohnabrechnung oder einem anderen arbeitsbezogenen Dokument.
Beispiel:
Lohnsteuerbescheinigungsformular - ein jährliches Dokument, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird und Informationen über das Gesamteinkommen und die gezahlten Steuern enthält.
Eine Lohnabrechnung ist ein Dokument, das zusammen mit dem Gehalt bereitgestellt wird und Einzelheiten über das erhaltene Einkommen und die gezahlten Steuern enthält. Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, müssen Sie für jedes Beschäftigungsverhältnis für jedes Steuerjahr die letzte Lohnabrechnung vorlegen.
Beispiel:
Um den Prozess der Steuerrückerstattung zu starten und zusätzliche Vorteile zu erhalten, müssen Sie eine Bescheinigung EU/EWR von Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen. Dieses Formular kann nur für EU-Bürger ausgestellt werden und weist das in Ihrem Heimatland erhaltene Einkommen aus.
Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, benötigen wir einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (mit Unterschrift), um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu bestätigen.
    Wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen, kann sich die Vorlage dieser Dokumente auf die Höhe Ihrer Rückerstattung auswirken:
  • Der Mietvertrag, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • mietrechnungen, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • nachweis über Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstelle aus privaten Mitteln;
  • versicherungspolicen oder Zahlungsbelege im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle (einschließlich Lebensversicherungen);
  • dokumente zum Nachweis von Kosten für die berufliche Weiterbildung (Seminare, Schulungen, Sprachkurse usw.), die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden;
  • dokumente zum Nachweis des Kaufs von für die Arbeit erforderlichen Geräten und Werkzeugen, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden.

Bearbeitungszeit: 1-3 monate.

Servicegebühr: 50 EUR (inkl. MwSt.).

Wer in Deutschland gearbeitet, Einkommen bezogen und Steuern gezahlt hat, ist verpflichtet, jährlich eine Einkommenserklärung abzugeben. In dieser Erklärung sind die erhaltenen Einkünfte, gezahlten Einkommens-, Sozial- und Kirchensteuern sowie die je nach persönlichen Umständen anfallenden Abzüge aufgeführt. Sobald die Steuerbehörde die Erklärung bearbeitet hat, entscheidet sie über die Höhe der zu viel gezahlten oder zu zahlenden Steuern.

Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:

Die Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer, die jedem Arbeitnehmer zugeteilt wird, der in Deutschland zu arbeiten beginnt. Die Nummer finden Sie in einem Schreiben des deutschen Finanzamts, auf der Lohnsteuerbescheinigung, einer Lohnabrechnung oder einem anderen arbeitsbezogenen Dokument.
Beispiel:
Lohnsteuerbescheinigungsformular - ein jährliches Dokument, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird und Informationen über das Gesamteinkommen und die gezahlten Steuern enthält.
Eine Lohnabrechnung ist ein Dokument, das zusammen mit dem Gehalt bereitgestellt wird und Einzelheiten über das erhaltene Einkommen und die gezahlten Steuern enthält. Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, müssen Sie für jedes Beschäftigungsverhältnis für jedes Steuerjahr die letzte Lohnabrechnung vorlegen.
Beispiel:
Um den Prozess der Steuerrückerstattung zu starten und zusätzliche Vorteile zu erhalten, müssen Sie eine Bescheinigung EU/EWR von Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen. Dieses Formular kann nur für EU-Bürger ausgestellt werden und weist das in Ihrem Heimatland erhaltene Einkommen aus.
Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, benötigen wir einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (mit Unterschrift), um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu bestätigen.
    Wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen, kann sich die Vorlage dieser Dokumente auf die Höhe Ihrer Rückerstattung auswirken:
  • Der Mietvertrag, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • mietrechnungen, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • nachweis über Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstelle aus privaten Mitteln;
  • versicherungspolicen oder Zahlungsbelege im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle (einschließlich Lebensversicherungen);
  • dokumente zum Nachweis von Kosten für die berufliche Weiterbildung (Seminare, Schulungen, Sprachkurse usw.), die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden;
  • dokumente zum Nachweis des Kaufs von für die Arbeit erforderlichen Geräten und Werkzeugen, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden.

Bearbeitungszeit: die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel 3-6 Monate. Die endgültige Prozessdauer hängt jedoch von der deutschen Steuerbehörde ab.

Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.

Einkommensteuererklärung ohne Erstattung ist eine Einkommenserklärung, die Informationen darüber enthält, dass Sie in einem bestimmten Jahr in Deutschland weder Einkommensteuer gezahlt noch zu viel gezahlt haben.

Personen, die von der deutschen Steuerbehörde eine Mitteilung erhalten haben, in der sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, müssen diese bis zum angegebenen Datum einreichen. Personen, die der Steuerklasse 3, 5 oder 6 angehören, sollten ihre Steuererklärung auch ohne Aufforderung durch das Finanzamt einreichen. Darüber hinaus sollten Personen, die Kindergeld beantragen möchten, in Deutschland bezogene Einkünfte angeben.

Wichtig! Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird je nach Sachverhalt eine Geldbuße von 100 EUR bis 25.000 EUR fällig.

Achtung! Wenn Sie Einkünfte bezogen und diese nicht oder zu wenig versteuert haben, müssen Sie den fälligen Betrag nachzahlen.

Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:

Die Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer, die jedem Arbeitnehmer zugeteilt wird, der in Deutschland zu arbeiten beginnt. Die Nummer finden Sie in einem Schreiben des deutschen Finanzamts, auf der Lohnsteuerbescheinigung, einer Lohnabrechnung oder einem anderen arbeitsbezogenen Dokument.
Beispiel:
Lohnsteuerbescheinigungsformular - ein jährliches Dokument, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird und Informationen über das Gesamteinkommen und die gezahlten Steuern enthält.
Eine Lohnabrechnung ist ein Dokument, das zusammen mit dem Gehalt bereitgestellt wird und Einzelheiten über das erhaltene Einkommen und die gezahlten Steuern enthält. Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, müssen Sie für jedes Beschäftigungsverhältnis für jedes Steuerjahr die letzte Lohnabrechnung vorlegen.
Beispiel:
Um den Prozess der Steuerrückerstattung zu starten und zusätzliche Vorteile zu erhalten, müssen Sie eine Bescheinigung EU/EWR von Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen. Dieses Formular kann nur für EU-Bürger ausgestellt werden und weist das in Ihrem Heimatland erhaltene Einkommen aus.
Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, benötigen wir einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (mit Unterschrift), um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu bestätigen.
    Wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen, kann sich die Vorlage dieser Dokumente auf die Höhe Ihrer Rückerstattung auswirken:
  • Der Mietvertrag, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • mietrechnungen, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • nachweis über Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstelle aus privaten Mitteln;
  • versicherungspolicen oder Zahlungsbelege im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle (einschließlich Lebensversicherungen);
  • dokumente zum Nachweis von Kosten für die berufliche Weiterbildung (Seminare, Schulungen, Sprachkurse usw.), die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden;
  • dokumente zum Nachweis des Kaufs von für die Arbeit erforderlichen Geräten und Werkzeugen, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden.

Bearbeitungszeit: es dauert 3-6 Monate, aber die endgültige Entscheidung hängt von der deutschen Steuerbehörde ab.

Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).

Kindergeld ist eine Leistung für Eltern, die derzeit in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben. Es gilt für Eltern mit Kindern, die in einem EU-Land leben, solange sie unter 25 Jahre alt sind und eine Schule oder Universität besuchen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Leistungshöhe: 250 EUR monatlich (Stand 2024). Wenn Sie in Ihrem Heimatland Kindergeld erhalten, wird dieser Betrag abgezogen und die deutsche Familienkasse zahlt nur die Differenz.

Wichtig! Nach der Antragstellung auf Kindergeld sind Sie verpflichtet, uns Änderungen Ihres Familienstands, Ihres Wohnsitzes im In- oder Ausland sowie Änderungen bezüglich Ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland mitzuteilen. Unterlassen Sie diese Mitteilungen, kann es zu Überzahlungen kommen, die an die Familienkasse zurückgezahlt werden müssen.

Erforderliche Dokumente:

Wenn Sie die internationale Version des Dokuments (Formular B) anfordern, ist eine Übersetzung oder Beglaubigung durch ein Übersetzungsbüro nicht erforderlich.
Wenn Sie die internationale Version des Dokuments (Formular A) anfordern, ist eine Übersetzung oder Beglaubigung durch ein Übersetzungsbüro nicht erforderlich.
Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausstellt. Sie enthält die von der Familienkasse benötigten Angaben.
Beispiel:

Wichtig! Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung entfällt jedoch, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind und Ihren Wohnsitz nachweisen können (z. B. durch einen Mietvertrag, Stromrechnungen usw.).

Wichtig! Kindergeld wird für die letzten 6 Monate vor dem Datum der Antragstellung bei der Familienkasse gezahlt.

Bearbeitungszeit: es dauert 3 bis 6 Monate, bis die Leistung bewilligt wird, die endgültige Entscheidung hängt jedoch von der deutschen Familienkasse ab.

Servicegebühr: 150 EUR (inkl. MwSt.) für ein Kind und 96 EUR (inkl. MwSt.) für jedes weitere Kind.

Die Gebühr für den Datenaktualisierungsdienst beträgt 50 EUR (inkl. MwSt.).

In regelmäßigen Abständen prüft die Familienkasse, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld noch erfüllt sind. Empfänger sind dazu verpflichtet, ihre Daten durch Ausfüllen des Fragebogens zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld zu aktualisieren. Der Fragebogen sollte innerhalb von sieben Wochen eingereicht werden.

Erforderliche Dokumente:

Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ausstellt. Sie enthält die von der Familienkasse benötigten Angaben.
Beispiel:

Bearbeitungszeit: 2-3 monate.

Servicegebühr: 50 EUR (inkl. MwSt.).

Personen, die eine Erinnerung zur Erklärung ihrer Einkünfte erhalten haben, im betreffenden Jahr jedoch nicht in Deutschland gearbeitet haben, können die Befreiung von dieser Verpflichtung und eventuell anfallenden Bußgeldern beantragen. Sie sollten die in der Erinnerung angegebene Frist einhalten.

Bußgelder für verspätetes Einreichen der Erklärung können zwischen 100 und 500 EUR liegen und können höher sein.

Alle erforderlichen Unterlagen werden dem Finanzamt vorgelegt, um Bußgelder zu vermeiden und die Verpflichtung zu beseitigen.

Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:

Die Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Steueridentifikationsnummer, die jedem Arbeitnehmer zugeteilt wird, der in Deutschland zu arbeiten beginnt. Die Nummer finden Sie in einem Schreiben des deutschen Finanzamts, auf der Lohnsteuerbescheinigung, einer Lohnabrechnung oder einem anderen arbeitsbezogenen Dokument.
Beispiel:
Lohnsteuerbescheinigungsformular - ein jährliches Dokument, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird und Informationen über das Gesamteinkommen und die gezahlten Steuern enthält.
Eine Lohnabrechnung ist ein Dokument, das zusammen mit dem Gehalt bereitgestellt wird und Einzelheiten über das erhaltene Einkommen und die gezahlten Steuern enthält. Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, müssen Sie für jedes Beschäftigungsverhältnis für jedes Steuerjahr die letzte Lohnabrechnung vorlegen.
Beispiel:
Um den Prozess der Steuerrückerstattung zu starten und zusätzliche Vorteile zu erhalten, müssen Sie eine Bescheinigung EU/EWR von Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen. Dieses Formular kann nur für EU-Bürger ausgestellt werden und weist das in Ihrem Heimatland erhaltene Einkommen aus.
Um den Steuerrückerstattungsprozess zu starten, benötigen wir einen gültigen Reisepass oder Personalausweis (mit Unterschrift), um Ihre Identität und Staatsangehörigkeit zu bestätigen.
    Wenn Sie über eines der folgenden Dokumente verfügen, kann sich die Vorlage dieser Dokumente auf die Höhe Ihrer Rückerstattung auswirken:
  • Der Mietvertrag, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • mietrechnungen, wenn die Miete nicht vom/von den Arbeitgeber(n) bezahlt wurde;
  • nachweis über Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstelle aus privaten Mitteln;
  • versicherungspolicen oder Zahlungsbelege im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle (einschließlich Lebensversicherungen);
  • dokumente zum Nachweis von Kosten für die berufliche Weiterbildung (Seminare, Schulungen, Sprachkurse usw.), die nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden;
  • dokumente zum Nachweis des Kaufs von für die Arbeit erforderlichen Geräten und Werkzeugen, wenn die Kosten nicht vom Arbeitgeber bezahlt wurden.

Bearbeitungszeit: 1-3 monate.

Servicegebühr: 50 EUR (inkl. MwSt.).

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