Wer in Deutschland gearbeitet, Einkommen bezogen und Steuern gezahlt hat, ist verpflichtet, jährlich eine Einkommenserklärung abzugeben. In dieser Erklärung sind die erhaltenen Einkünfte, gezahlten Einkommens-, Sozial- und Kirchensteuern sowie die je nach persönlichen Umständen anfallenden Abzüge aufgeführt. Sobald die Steuerbehörde die Erklärung bearbeitet hat, entscheidet sie über die Höhe der zu viel gezahlten oder zu zahlenden Steuern.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel 3-6 Monate. Die endgültige Prozessdauer hängt jedoch von der deutschen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Einkommensteuererklärung ohne Erstattung ist eine Einkommenserklärung, die Informationen darüber enthält, dass Sie in einem bestimmten Jahr in Deutschland weder Einkommensteuer gezahlt noch zu viel gezahlt haben.
Personen, die von der deutschen Steuerbehörde eine Mitteilung erhalten haben, in der sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, müssen diese bis zum angegebenen Datum einreichen. Personen, die der Steuerklasse 3, 5 oder 6 angehören, sollten ihre Steuererklärung auch ohne Aufforderung durch das Finanzamt einreichen. Darüber hinaus sollten Personen, die Kindergeld beantragen möchten, in Deutschland bezogene Einkünfte angeben.
Wichtig! Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird je nach Sachverhalt eine Geldbuße von 100 EUR bis 25.000 EUR fällig.
Achtung! Wenn Sie Einkünfte bezogen und diese nicht oder zu wenig versteuert haben, müssen Sie den fälligen Betrag nachzahlen.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: es dauert 3-6 Monate, aber die endgültige Entscheidung hängt von der deutschen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Kindergeld ist eine Leistung für Eltern, die derzeit in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben. Es gilt für Eltern mit Kindern, die in einem EU-Land leben, solange sie unter 25 Jahre alt sind und eine Schule oder Universität besuchen.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Leistungshöhe: 250 EUR monatlich (Stand 2024). Wenn Sie in Ihrem Heimatland Kindergeld erhalten, wird dieser Betrag abgezogen und die deutsche Familienkasse zahlt nur die Differenz.
Wichtig! Nach der Antragstellung auf Kindergeld sind Sie verpflichtet, uns Änderungen Ihres Familienstands, Ihres Wohnsitzes im In- oder Ausland sowie Änderungen bezüglich Ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland mitzuteilen. Unterlassen Sie diese Mitteilungen, kann es zu Überzahlungen kommen, die an die Familienkasse zurückgezahlt werden müssen.
Erforderliche Dokumente:
Wichtig! Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung entfällt jedoch, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind und Ihren Wohnsitz nachweisen können (z. B. durch einen Mietvertrag, Stromrechnungen usw.).
Wichtig! Kindergeld wird für die letzten 6 Monate vor dem Datum der Antragstellung bei der Familienkasse gezahlt.
Bearbeitungszeit: es dauert 3 bis 6 Monate, bis die Leistung bewilligt wird, die endgültige Entscheidung hängt jedoch von der deutschen Familienkasse ab.
Servicegebühr: 150 EUR (inkl. MwSt.) für ein Kind und 96 EUR (inkl. MwSt.) für jedes weitere Kind.
Die Gebühr für den Datenaktualisierungsdienst beträgt 50 EUR (inkl. MwSt.).
In regelmäßigen Abständen prüft die Familienkasse, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld noch erfüllt sind. Empfänger sind dazu verpflichtet, ihre Daten durch Ausfüllen des Fragebogens zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld zu aktualisieren. Der Fragebogen sollte innerhalb von sieben Wochen eingereicht werden.
Erforderliche Dokumente:
Bearbeitungszeit: 2-3 monate.
Servicegebühr: 50 EUR (inkl. MwSt.).
Personen, die eine Erinnerung zur Erklärung ihrer Einkünfte erhalten haben, im betreffenden Jahr jedoch nicht in Deutschland gearbeitet haben, können die Befreiung von dieser Verpflichtung und eventuell anfallenden Bußgeldern beantragen. Sie sollten die in der Erinnerung angegebene Frist einhalten.
Bußgelder für verspätetes Einreichen der Erklärung können zwischen 100 und 500 EUR liegen und können höher sein.
Alle erforderlichen Unterlagen werden dem Finanzamt vorgelegt, um Bußgelder zu vermeiden und die Verpflichtung zu beseitigen.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: 1-3 monate.
Servicegebühr: 50 EUR (inkl. MwSt.).
Wer in Deutschland gearbeitet, Einkommen bezogen und Steuern gezahlt hat, ist verpflichtet, jährlich eine Einkommenserklärung abzugeben. In dieser Erklärung sind die erhaltenen Einkünfte, gezahlten Einkommens-, Sozial- und Kirchensteuern sowie die je nach persönlichen Umständen anfallenden Abzüge aufgeführt. Sobald die Steuerbehörde die Erklärung bearbeitet hat, entscheidet sie über die Höhe der zu viel gezahlten oder zu zahlenden Steuern.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel 3-6 Monate. Die endgültige Prozessdauer hängt jedoch von der deutschen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Einkommensteuererklärung ohne Erstattung ist eine Einkommenserklärung, die Informationen darüber enthält, dass Sie in einem bestimmten Jahr in Deutschland weder Einkommensteuer gezahlt noch zu viel gezahlt haben.
Personen, die von der deutschen Steuerbehörde eine Mitteilung erhalten haben, in der sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, müssen diese bis zum angegebenen Datum einreichen. Personen, die der Steuerklasse 3, 5 oder 6 angehören, sollten ihre Steuererklärung auch ohne Aufforderung durch das Finanzamt einreichen. Darüber hinaus sollten Personen, die Kindergeld beantragen möchten, in Deutschland bezogene Einkünfte angeben.
Wichtig! Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird je nach Sachverhalt eine Geldbuße von 100 EUR bis 25.000 EUR fällig.
Achtung! Wenn Sie Einkünfte bezogen und diese nicht oder zu wenig versteuert haben, müssen Sie den fälligen Betrag nachzahlen.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: es dauert 3-6 Monate, aber die endgültige Entscheidung hängt von der deutschen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Kindergeld ist eine Leistung für Eltern, die derzeit in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben. Es gilt für Eltern mit Kindern, die in einem EU-Land leben, solange sie unter 25 Jahre alt sind und eine Schule oder Universität besuchen.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Leistungshöhe: 250 EUR monatlich (Stand 2024). Wenn Sie in Ihrem Heimatland Kindergeld erhalten, wird dieser Betrag abgezogen und die deutsche Familienkasse zahlt nur die Differenz.
Wichtig! Nach der Antragstellung auf Kindergeld sind Sie verpflichtet, uns Änderungen Ihres Familienstands, Ihres Wohnsitzes im In- oder Ausland sowie Änderungen bezüglich Ihrer Erwerbstätigkeit in Deutschland mitzuteilen. Unterlassen Sie diese Mitteilungen, kann es zu Überzahlungen kommen, die an die Familienkasse zurückgezahlt werden müssen.
Erforderliche Dokumente:
Wichtig! Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung entfällt jedoch, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind und Ihren Wohnsitz nachweisen können (z. B. durch einen Mietvertrag, Stromrechnungen usw.).
Wichtig! Kindergeld wird für die letzten 6 Monate vor dem Datum der Antragstellung bei der Familienkasse gezahlt.
Bearbeitungszeit: es dauert 3 bis 6 Monate, bis die Leistung bewilligt wird, die endgültige Entscheidung hängt jedoch von der deutschen Familienkasse ab.
Servicegebühr: 150 EUR (inkl. MwSt.) für ein Kind und 96 EUR (inkl. MwSt.) für jedes weitere Kind.
Die Gebühr für den Datenaktualisierungsdienst beträgt 50 EUR (inkl. MwSt.).
In regelmäßigen Abständen prüft die Familienkasse, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld noch erfüllt sind. Empfänger sind dazu verpflichtet, ihre Daten durch Ausfüllen des Fragebogens zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld zu aktualisieren. Der Fragebogen sollte innerhalb von sieben Wochen eingereicht werden.
Erforderliche Dokumente:
Bearbeitungszeit: 2-3 monate.
Servicegebühr: 50 EUR (inkl. MwSt.).
Personen, die eine Erinnerung zur Erklärung ihrer Einkünfte erhalten haben, im betreffenden Jahr jedoch nicht in Deutschland gearbeitet haben, können die Befreiung von dieser Verpflichtung und eventuell anfallenden Bußgeldern beantragen. Sie sollten die in der Erinnerung angegebene Frist einhalten.
Bußgelder für verspätetes Einreichen der Erklärung können zwischen 100 und 500 EUR liegen und können höher sein.
Alle erforderlichen Unterlagen werden dem Finanzamt vorgelegt, um Bußgelder zu vermeiden und die Verpflichtung zu beseitigen.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: 1-3 monate.
Servicegebühr: 50 EUR (inkl. MwSt.).