Um eine Rückerstattung von überzahlten Einkommensteuern zu erhalten, muss jährlich eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. In dieser Erklärung werden das erzielte Einkommen, die gezahlten Steuern sowie mögliche Abzüge entsprechend der persönlichen Situation aufgeführt. Nachdem die Steuerbehörden die Erklärung geprüft haben, wird entschieden, ob eine Steuerrückerstattung oder Nachzahlung erforderlich ist.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel 3 bis 9 Monate, der endgültige Entscheidungszeitraum hängt jedoch von der belgischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Ein Service, der dabei hilft, zuvor eingereichte Steuererklärungen zu korrigieren. Dadurch kann der erstattungsfähige Betrag erhöht oder die bestehende Schuld reduziert werden. Um sicherzustellen, dass der korrekte Betrag berechnet wird, ist es notwendig, die eingereichte Erklärung zu korrigieren.
Erforderliche Unterlagen für die Anpassung der Erklärung:
Bearbeitungszeit: es dauert je nach Antragsjahr 3 bis 4 Monate. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den belgischen Steuerbehörden.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Eine Nullerklärung ist eine Einkommenserklärung, die darüber informiert, dass Sie in einem bestimmten Jahr in Belgien weder Einkommensteuer gezahlt noch zu viel gezahlt haben.
Achtung! Wenn Sie Einkünfte bezogen und diese nicht oder zu wenig versteuert haben, müssen Sie den fälligen Betrag nachzahlen.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: es dauert 3-9 Monate, die endgültige Entscheidung hängt jedoch von der österreichischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Alle in Belgien arbeitenden Personen haben Anspruch auf Jahresurlaub (Saisonarbeiter ausgenommen). Dieses Recht bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährleistet, wenn kein Urlaubsgeld ausgezahlt wurde. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Höhe des Urlaubsgeldes von der Anzahl der gearbeiteten Tage und dem im Vorjahr erhaltenen Einkommen abhängt.
Nicht genutztes Urlaubsgeld wird von speziellen Urlaubskassen ausgezahlt, je nachdem, in welcher Branche Sie beschäftigt waren. Wenn Sie in mehreren Branchen gearbeitet haben, erhalten Sie möglicherweise Zahlungen aus mehreren verschiedenen Kassen.
Erforderliche Unterlagen für die Anpassung der Erklärung:
Bearbeitungszeit: 2 bis 9 Monate, abhängig von dem/den Jahr(en), für das/die Sie sich bewerben.
Servicegebühr: 16% des Erstattungsbetrages, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
In Belgien wird der Jahresendbonus, der allgemein als 13 Monatsgehalt bezeichnet wird, für den Zeitraum vom 1 Juli des Vorjahres bis zum 30 Juni des laufenden Jahres berechnet. Die Höhe hängt von den Unternehmensrichtlinien, den individuellen Arbeitsverträgen und der Beschäftigungsbranche ab.
Arbeitnehmer, die in Branchen arbeiten, in denen solche Boni gewährt werden, oder solche mit Arbeitsverträgen, in denen diese Leistung festgelegt ist, haben Anspruch auf diese Leistung. Sie müssen jedoch die erforderlichen Bedingungen erfüllen, beispielsweise eine Mindestbeschäftigungsdauer.
Beispiel:
Erforderliche Unterlagen für die Anpassung der Erklärung:
Bearbeitungszeit: 2 bis 12 Monate, abhängig von dem/den Jahr(en), für das/die Sie sich bewerben.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Um eine Rückerstattung von überzahlten Einkommensteuern zu erhalten, muss jährlich eine Einkommenssteuererklärung eingereicht werden. In dieser Erklärung werden das erzielte Einkommen, die gezahlten Steuern sowie mögliche Abzüge entsprechend der persönlichen Situation aufgeführt. Nachdem die Steuerbehörden die Erklärung geprüft haben, wird entschieden, ob eine Steuerrückerstattung oder Nachzahlung erforderlich ist.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: die Bearbeitung der Erklärung dauert in der Regel 3 bis 9 Monate, der endgültige Entscheidungszeitraum hängt jedoch von der belgischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
Ein Service, der dabei hilft, zuvor eingereichte Steuererklärungen zu korrigieren. Dadurch kann der erstattungsfähige Betrag erhöht oder die bestehende Schuld reduziert werden. Um sicherzustellen, dass der korrekte Betrag berechnet wird, ist es notwendig, die eingereichte Erklärung zu korrigieren.
Erforderliche Unterlagen für die Anpassung der Erklärung:
Bearbeitungszeit: es dauert je nach Antragsjahr 3 bis 4 Monate. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei den belgischen Steuerbehörden.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Eine Nullerklärung ist eine Einkommenserklärung, die darüber informiert, dass Sie in einem bestimmten Jahr in Belgien weder Einkommensteuer gezahlt noch zu viel gezahlt haben.
Achtung! Wenn Sie Einkünfte bezogen und diese nicht oder zu wenig versteuert haben, müssen Sie den fälligen Betrag nachzahlen.
Für die Erklärung erforderliche Unterlagen:
Bearbeitungszeit: es dauert 3-9 Monate, die endgültige Entscheidung hängt jedoch von der österreichischen Steuerbehörde ab.
Servicegebühr: 79 EUR (inkl. MwSt.).
Alle in Belgien arbeitenden Personen haben Anspruch auf Jahresurlaub (Saisonarbeiter ausgenommen). Dieses Recht bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährleistet, wenn kein Urlaubsgeld ausgezahlt wurde. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Höhe des Urlaubsgeldes von der Anzahl der gearbeiteten Tage und dem im Vorjahr erhaltenen Einkommen abhängt.
Nicht genutztes Urlaubsgeld wird von speziellen Urlaubskassen ausgezahlt, je nachdem, in welcher Branche Sie beschäftigt waren. Wenn Sie in mehreren Branchen gearbeitet haben, erhalten Sie möglicherweise Zahlungen aus mehreren verschiedenen Kassen.
Erforderliche Unterlagen für die Anpassung der Erklärung:
Bearbeitungszeit: 2 bis 9 Monate, abhängig von dem/den Jahr(en), für das/die Sie sich bewerben.
Servicegebühr: 16% des Erstattungsbetrages, jedoch nicht weniger als 79 EUR.
In Belgien wird der Jahresendbonus, der allgemein als 13 Monatsgehalt bezeichnet wird, für den Zeitraum vom 1 Juli des Vorjahres bis zum 30 Juni des laufenden Jahres berechnet. Die Höhe hängt von den Unternehmensrichtlinien, den individuellen Arbeitsverträgen und der Beschäftigungsbranche ab.
Arbeitnehmer, die in Branchen arbeiten, in denen solche Boni gewährt werden, oder solche mit Arbeitsverträgen, in denen diese Leistung festgelegt ist, haben Anspruch auf diese Leistung. Sie müssen jedoch die erforderlichen Bedingungen erfüllen, beispielsweise eine Mindestbeschäftigungsdauer.
Beispiel:
Erforderliche Unterlagen für die Anpassung der Erklärung:
Bearbeitungszeit: 2 bis 12 Monate, abhängig von dem/den Jahr(en), für das/die Sie sich bewerben.
Servicegebühr: 16% des erstatteten Steuerbetrags, jedoch nicht weniger als 79 EUR.